Für bestimmte Spenden ist anstelle der "offiziellen" Zuwendungsbestätigung nach § 50 EStDV ein vereinfachter Spendennachweis zugelassen.
Hierunter fallen Kleinspenden bis 200.-- Euro.
Bis zu dieser Spendenhöhe ist keine amtliche Zuwendungsbestätigung erforderlich.
Dazu sind 2 Belege erforderlich:
- Der obige vom TV Schönwald erstellte Beleg mit Angaben über die Körperschaftssteuerbefreiung und dazu, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen
Mitgliedsbeitrag handelt.
- Die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes. Das kann ein Einzahlungsbeleg aber auch ein Kontoauszug sein. Auch ein selbst erstellter Online-Banking-Auszug
genügt als Nachweis.